MID ist nicht gleich MID
Bereits am 30.04.2004 wurde von der EU die neue europäische Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive) 2004/22/EG verabschiedet. Zu den 10 beschriebenen Messgerätearten gehören auch Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch, dem Verbrauch in kWh. Seit dem 30.10.2006 findet die MID im Bereich der Elektrizitätszähler in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in der Schweiz Anwendung. Für die Schweiz gelten folgende grundlegende Bestimmungen: (die detaillierte Verordnung können Sie hier nachlesen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/578/de)
Die MID ersetzt in den
Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus
nationaler Zulassung und anschliessender Eichung. Gemäss dieser neuen Richtlinie erfolgt eine
Herstellerkonformitätsbewertung für Geräte, die in Verkehr gebracht werden.
In der MID werden folgende Aspekte geregelt:
- das Inverkehrbringen der Messgeräte
- die technischen Anforderungen (Normenreihen DIN EN 50470-1/-3)
- die Konformitätsbewertungsverfahren
- die Kennzeichnung der Messgeräte
- die Marktaufsicht
Folgende Aspekte unterliegen weiterhin dem Landesrecht:
- Nacheichung / Befundprüfung
- Verkehrsfehlergrenzen
- Eichgültigkeit
- Gebühren
Die schweizerische MID
erlaubt die Anzeige im Display der Energiezähler für die Arbeit, kWh-Werte für
Bezug und Abgabe. Eine zusätzliche Anzeige im gleichen Gerät für die
Blindenergie kVarh, würde einer Schweizer Prüfung beim Metas für Kombizähler
gleichkommen und wird für importierte Elektrozähler aus dem Ausland nicht akzeptiert. Ebenso gilt dies bei einem Lastzähler
für die Leistung mit 15min Zeitfenster. Kurz zusammengefasst – erlaubt ist nur
eine Wertangabe (kWh) im Display.
Genau hier sind einige
Hersteller mit falschen Informationen unterwegs.
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2007, erprobtes Gerät. Auch unsere neue M3PRO Serie ist für die Schweiz MID
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