MID ist nicht gleich MID

Immer wieder stellen wir im Schweizer Markt fest, dass einige Firmen billige Energiezähler aus dem Ausland importieren und hierzulande als günstige Geräte verkaufen. Leider wissen viele Importfirmen nicht, was hierzulande eine MID Bezeichnung und Konformitätserklärung bedeutet. Eine umfassende Erklärung würde einen ganzen Ordner füllen. Damit Sie als Kunde jedoch wissen, wo die Unterschiede liegen und worauf Sie achten müssen, möchten wir einige wichtige Punkte erwähnen.


Bereits am 30.04.2004 wurde von der EU die neue europäische Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive) 2004/22/EG verabschiedet. Zu den 10 beschriebenen Messgerätearten gehören auch Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch, dem Verbrauch in kWh. Seit dem 30.10.2006 findet die MID im Bereich der Elektrizitätszähler in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in der Schweiz Anwendung. Für die Schweiz gelten folgende grundlegende Bestimmungen: (die detaillierte Verordnung können Sie hier nachlesen https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/578/de)


Die MID ersetzt in den Bereichen Haushalt, Gewerbe und Leichtindustrie die bisherige Regelung aus nationaler Zulassung und anschliessender Eichung. Gemäss dieser neuen Richtlinie erfolgt eine Herstellerkonformitätsbewertung für Geräte, die in Verkehr gebracht werden.


In der MID werden folgende Aspekte geregelt:

  • das Inverkehrbringen der Messgeräte
  • die technischen Anforderungen (Normenreihen DIN EN 50470-1/-3)
  • die Konformitätsbewertungsverfahren
  • die Kennzeichnung der Messgeräte
  • die Marktaufsicht

Folgende Aspekte unterliegen weiterhin dem Landesrecht:

  • Nacheichung / Befundprüfung
  • Verkehrsfehlergrenzen
  • Eichgültigkeit
  • Gebühren

Die schweizerische MID erlaubt die Anzeige im Display der Energiezähler für die Arbeit, kWh-Werte für Bezug und Abgabe. Eine zusätzliche Anzeige im gleichen Gerät für die Blindenergie kVarh, würde einer Schweizer Prüfung beim Metas für Kombizähler gleichkommen und wird für importierte Elektrozähler aus dem Ausland nicht akzeptiert. Ebenso gilt dies bei einem Lastzähler für die Leistung mit 15min Zeitfenster. Kurz zusammengefasst – erlaubt ist nur eine Wertangabe (kWh) im Display.


Genau hier sind einige Hersteller mit falschen Informationen unterwegs.


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