Solarstrom produzieren und teilen

Solarstrom produzieren und teilen

Eigenverbrauchsgemeinschaft - EVG
Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) sind das Zukunftsmodell im Bereich smart Metering und erneuerbaren Energien. Dabei handelt es sich um einen vertraglichen Zusammen-schluss mehrerer Endverbraucher, Mieter oder Eigentümer, um den selbst produzierten Strom (meistens Solarstrom) an Ort und Stelle selber zu verbrauchen. Die EVG tritt als Einheit gegenüber dem lokalen Endverbraucher auf. Zudem garantieren EVGs Stromverbrauchern maximalen Nutzen aus gemeinsam produziertem Strom.

Voraussetzungen für eine EVG

Profitieren von einer EVG ist dann möglich, wenn sich mehrere Endverbraucher zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammen schliessen. Diese vertraglich festgelegte Gemeinschaft tritt gegebenüber dem Verteilnetzbetreiber als Einheit auf.  

Damit Stromnutzer und Eigenverbraucher profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Sobald mehrere Energieverbraucher gemeinsam vom selbst produzierten Strom profitieren möchten, müssen sie eine Eigenverbrauchsgemeinschaft gründen und sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen.
  • Endverbraucher müssen den Strom von einer Produktionsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusspunktes beziehen.
  • Die Messung des Energieverbrauchs muss den Anforderungen der EVG angepasst werden.


Durch den Zusammenschluss zur EVG ist es neu möglich, die mit der Photovoltaikanlage gewonnene Solarenergie direkt dem Mieter oder Stockwerkeigentümer zu verkaufen. Das öffentliche Netz wird nicht benutzt und somit entstehen keine Kosten für Netzabgaben.

Die Vorteile einer EVG:

  • Unabhängigkeit von Energieversorgern
  • Geringere Abgaben
  • Entlastung der Netze
  • Tiefere Stromkosten für die Parteien
  • Erfüllung künftiger Anforderungen an Neubauten/Heizungen
  • Förderung erneuerbarer Energien
  • Höhere Rendite dank optimiertem Eigenverbrauch
  • Wertsteigerung der Liegenschaften
  • Schutz vor steigenden Strompreisen


Unsere Lösung


Seit der Einführung des neuen Abrechnungsgesetzes darf unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine EVG gegründet werden. Als Hauptzähler bleibt nach wie vor der abrechnungspflichtige MID-Zähler des Elektrizitätswerkes. In der Liegenschaft benötigen Sie weitere Energiezähler. Nur so lässt sich der effektiv bezogene Solarstrom pro Partei erheben. Bei den Energiezählern ist nicht nur die  Auswahl gross, sondern auch die Qualitätsunterschiede. Unsere ECS Compact sind kostengünstig und für die Abrechnung der Wirkenergie bestens geeignet. Diese wurden bereits in zahlreichen EVG-Projekten erfolgreich eingesetzt.


MID-Energiezähler ECS Compact - Ideal für EVG-Abrechnungen

  • Direktanschluss bis 63A
  • S0-Schnittstelle / Impulsausgang oder M-Bus EN 13757 / Modbus RTU integriert
  • Doppeltarif T1 / T2 - 4 Quadrantenmessungen
  • Teilregister rückstellbar für z.B. Monatsmessung
  • Klasse 1 für Wirkenergie, MID-geprüft
  • Einbaubreite 72 mm, DIN-Montage
  • Plombierte Klemmabdeckung
  • Über den Bus lassen sich sämtliche Messwerte auslesen


Eigenverbrauchsgemeinschaft

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ECS Compact-Energiezähler
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Andreas Muffler
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