Allgemeine Geschäftsbedingungen der Optec AG

1. Allgemein

1.1 Unsere Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen geändert oder ergänzt worden sind. Sie werden vom Besteller/Kunden mit der Auftragserteilung bzw. mit der Vertragsunterzeichnung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.


1.2 Anders lautende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, auch wenn wir es nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster und Qualitätsangaben, Masse und Beschaffenheitsangaben, sowie Gewichte der Vertragswaren sind rechtsunverbindlich.


1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Besteller. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.


2. Preise

2.1 Die in unseren Preislisten angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), ab Werk Wetzikon, exkl. MwSt & Versicherung & Porto & Verpackung.


2.2 Änderungen in den Preislisten sind uns vorbehalten. Eine vorhandene Preisliste wird mit dem Erscheinen einer neuen Ausgabe ungültig.


3. Zahlung

3.1 Die Rechnung wird bei Versand der Ware beigelegt oder auf Wunsch separat versendet. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum netto, ohne Skontoabzug.


3.2 Bei verspäteter Zahlung verschicken wir höchstens zwei Mahnungen. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30.- verrechnet. Bleibt die Zahlung aus, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Ausserdem werden bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen von 5% Prozent berechnet. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.


3.3 Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder vom Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zurückzuhalten oder zu kürzen.


4. Lieferbedingungen

4.1 Wir sind bemüht, die von uns genannten Lieferfristen einzuhalten, jedoch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert.


4.2 Eine Teillieferung ist nach Absprache mit dem Kunden möglich. Für jede Lieferung werden die Transportkosten separat in Rechnung gestellt.


4.3 Express Sendungen werden zusätzlich mit Mehrkosten belastet, exkl. der geltenden Postsoder Kuriertarife.


5. Transport

5.1 Sobald die Apparate unser Werk verlassen haben, geht die Gefahr für Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir cif, franko oder unter ähnlichen Klauseln liefern. Beschwerden über Transportschäden sind vom Besteller umgehend an den Frachtführer zu richten, unter gleichzeitiger Meldung an die OPTEC AG.


6. Garantie / Gewährleistung

6.1 Wir garantieren für die Dauer von 24 Monaten, dass die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist, keine ihren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigende Mängel hat, sowie den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entsprechen.


6.2 Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar durch Materialfehler oder Fabrikationsfehler verursacht wurden. Dabei bleiben Ersatz, Reparatur oder die Vergütung des Faktura Wertes für die mangelhaften Produkte unserer Wahl vorbehalten.


6.3 Beanstandungen müssen spätestens bis 10 Tage nach Erhalt der fehlerhaften Lieferung an uns gemeldet werden. Versäumt der Besteller diese Pflicht, so gelten die Geräte als genehmigt.


6.4 Bei Rückgabe einer fehlerhaften Lieferung ist diese an unsere Adresse zusenden. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Austausch der mangelhaften Produkte erfolgt durch den Besteller und kann dem Lieferanten nicht in Rechnung gestellt werden.


6.5 Jede weitere Gewährleistung, insbesondere für Folgeschäden, wird ausgeschlossen. Keine Haftung übernehmen wir für Reparaturen oder Änderungen, die nicht durch uns erfolgt sind.


6.6 Jede Mängelhaftung entfällt, solange der Besteller in Verzug ist oder wenn die gelieferte Ware unsachgemäss behandelt wurde oder vor Anerkennung der Mängelrüge durch uns weiterverkauft worden ist.


7. Rücknahmen

7.1 Rücknahmen erfolgen nur nach vorgängiger Absprache mit uns. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% in Rechnung gestellt. Kundenspezifische Bestellungen können nicht oder nur gegen eine höhere Gebühr zurückgenommen werden. Die Rücknahmegebühr kann je nach Lieferant, Produkt, Alter und Zustand des Gerätes, variieren.


8. Haftungsausschluss

8.1 Jegliche Haftungen für indirekte Schäden oder Folgeschäden werden ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Auf allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Technische Änderungen behalten wir uns ohne Vorankündigung vor.


10. Inbetriebnahmen

10.1 Inbetriebnahmen & Fahrspesen unserer Geräte werden separat nach unseren gültigen Tarifen verrechnet. Zu jedem Gerät wird eine Betriebsanleitung mitgeliefert. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, ist die Betriebsanleitung als Download auf www.optec.ch verfügbar.


11. Software

11.1 Jegliche überlassene Software, sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Software, ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenstände, die wir dem Nutzer im Rahmen der Vertragsanbahnung und –Durchführung überlassen oder zugänglich machen, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschliesslich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben wir entsprechende Verwertungsrechte.


11.2 Ausserhalb der Sach- und Rechtsmängelhaftung (7. und 9.) haften wir nur, wenn der Nutzer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschliesslich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.


11.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt uns in jedem Fall offen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.


12. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

12.1 Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, namentlich die Regelungen des OR.


12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Wetzikon, Hinwil).


Wetzikon, den 13. November 2020

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